
„Nehmen Sie auch Rezepte an?" Das ist die häufigste Frage, die wir am Telefon hören. Die kurze Antwort lautet nein. Wir sind ein kosmetisches Fußpflegestudio und keine podologische Praxis.
Die Verwechslung ist verständlich. Beide Berufe arbeiten am Fuß, beide kürzen Nägel und tragen Hornhaut ab, und von außen sieht die Behandlung oft ähnlich aus. Rechtlich liegt dazwischen aber eine klare Grenze, und die entscheidet auch darüber, wer mit der Krankenkasse abrechnen darf.
Hier erklären wir in Ruhe, was Podologie ist, was kosmetische Fußpflege leistet und woran Sie erkennen, welcher Weg für Ihre Füße der richtige ist.
Eines vorweg. Beide Wege haben ihre Berechtigung. Es geht nicht um besser oder schlechter, sondern um zwei verschiedene Aufgaben an zwei verschiedenen Ausgangslagen, gesunden Füßen und kranken Füßen.
Podologie ist ein Gesundheitsberuf
Podologie ist seit 2002 ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Wer sich Podologin oder Podologe nennen will, braucht nach dem Podologengesetz eine zweijährige Vollzeitausbildung an einer staatlich anerkannten Schule und eine staatliche Prüfung. Eine Ausnahme gilt nur für wenige Altfälle, die ihre Erlaubnis schon vor dem Gesetz erworben haben.
Weniger bekannt ist, dass auch die Bezeichnung „Medizinische Fußpflege" geschützt ist. Das Gesetz behält sie ausdrücklich den Podologinnen und Podologen vor. Wer den Titel ohne die Ausbildung führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 €. Deshalb taucht dieser Begriff bei uns nirgends auf. Wir dürfen ihn nicht führen, und das ist auch richtig so.
Die Aufgabe der Podologie beschreibt das Gesetz ebenfalls. Podologinnen und Podologen erkennen krankhafte Veränderungen am Fuß und behandeln sie auf ärztliche Anordnung. Der klassische Fall ist das diabetische Fußsyndrom. Wie diese Behandlung abläuft, beschreibt das unabhängige Gesundheitsportal gesundheitsinformation.de des IQWiG. Einen Überblick über das ganze Tätigkeitsfeld gibt der Verband Deutscher Podologen.
Warum die Begriffe so oft durcheinandergehen
Im Alltag sagen viele Menschen „medizinische Fußpflege", wenn sie einfach eine gründliche Fußpflege meinen. Das hören wir am Telefon ständig, und niemandem ist daraus ein Vorwurf zu machen. Die Wörter klingen harmlos und beschreiben scheinbar nur, dass jemand sorgfältig arbeitet.
Seit dem 2. Januar 2002 ist der Begriff aber ein geschützter Titel mit klaren Voraussetzungen. Wer ihn liest, darf sich darauf verlassen, dass dahinter eine podologische Ausbildung steht. Genau das ist der Sinn der Schutzregel im Podologengesetz.
Sauber unterschieden heißt es deshalb podologische Praxis auf der einen Seite und kosmetisches Fußpflegestudio auf der anderen. Wir gehören zur zweiten Gruppe und sagen das auch so.
Kosmetische Fußpflege ist die Pflege gesunder Füße
Kosmetische Fußpflege ist dagegen kein geregelter Gesundheitsberuf. Sie darf nach einer Gewerbeanmeldung ausgeübt werden und beschränkt sich auf pflegende Maßnahmen am gesunden Fuß. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist dabei nicht vorgesehen. So beschreibt es auch der Podologenverband podo deutschland in seinem Papier zur Abgrenzung der beiden Berufe.
Bei uns gehören zur klassischen Fußpflege das warme Fußbad, der fachgerechte Nagelschnitt, das Abtragen überschüssiger Hornhaut, eine kurze Massage und die Abschlusspflege mit Creme. Auf Wunsch lackieren wir die Nägel. Wie so ein Termin Schritt für Schritt aussieht, zeigt unser Artikel So läuft eine klassische Fußpflege bei uns ab.
Es geht um Wohlbefinden und um Vorsorge. Viele unserer Gäste kommen regelmäßig alle 4 bis 6 Wochen, damit Nägel und Hornhaut gar nicht erst zum Problem werden.
Für Menschen mit Diabetes verwenden wir geeignete Pflegeprodukte von Pedibaehr. Die kosmetische Behandlung ersetzt aber keine podologische Betreuung. Wer Diabetes hat und an den Füßen wenig oder nichts spürt, gehört in podologische oder ärztliche Behandlung. Das sagen wir am Telefon genauso deutlich wie hier.
Die Grenze gilt auch mitten in der Behandlung. Fällt uns dabei etwas auf, das nicht in unsere Hände gehört, sprechen wir es an und raten Ihnen zum Besuch beim Arzt oder in einer podologischen Praxis. Wir behandeln dann nicht einfach weiter.
Wann die Krankenkasse zahlt
Die gesetzlichen Kassen übernehmen podologische Therapie, wenn ein Arzt sie verordnet. Lange galt das nur beim diabetischen Fußsyndrom. Seit Juli 2020 kann sie nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auch bei vergleichbaren Schädigungen verordnet werden, die durch eine Nervenerkrankung (Neuropathie) oder ein Querschnittsyndrom entstehen.
Die Heilmittel-Richtlinie führt dafür drei Diagnosegruppen. Die Gruppe DF steht für das diabetische Fußsyndrom, NF für Schädigungen durch Neuropathie und QF für Schädigungen durch ein Querschnittsyndrom. Voraussetzung ist jeweils, dass die Haut am Fuß keine offenen Stellen hat.
Was genau verordnet werden darf, regelt ebenfalls die Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Dort stehen die Hornhautabtragung, die Nagelbearbeitung und die podologische Komplexbehandlung, die beides umfasst.
Seit dem 1. Juli 2022 gehört zusätzlich die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln zu den Kassenleistungen. Fachleute nennen diese Behandlung Orthonyxie. Verordnet werden kann sie in den Stadien eins bis drei eines eingewachsenen Nagels.
Ganz kostenlos ist die Verordnung für Erwachsene nicht. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 € je Verordnung dazu, für Kinder und Jugendliche entfällt die Zuzahlung. So erklärt es die AOK. Wie die Kostenübernahme im Einzelnen funktioniert, beschreibt zum Beispiel auch die Techniker Krankenkasse.
Abrechnen dürfen solche Verordnungen nur Podologiepraxen mit Kassenzulassung nach § 124 SGB V. Ein kosmetisches Studio kann das nicht, ganz gleich, wie sorgfältig es arbeitet. Deshalb steht auf unserer Fußpflege-Seite der Hinweis, dass Fußpflege auf Rezept bei uns nicht möglich ist.
Die Grenze heißt Heilkunde
Hinter der Trennung steckt ein einfacher Grundsatz. Die Behandlung krankhafter Zustände ist Heilkunde, und Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz Ärztinnen und Ärzten, Heilpraktikern und auf ärztliche Anordnung den Podologinnen und Podologen vorbehalten. Kosmetische Fußpflege endet deshalb dort, wo eine Veränderung am Fuß krankhaft wird.
Daran ändert auch ein ärztlicher Rat nichts. Selbst wenn Ihre Ärztin Ihnen kosmetische Fußpflege empfiehlt, wird die Behandlung dadurch weder zur Heilbehandlung noch zur Kassenleistung.
Unterschiedlich streng sind auch die Vorgaben zur Hygiene. Podologiepraxen müssen ihre Instrumente steril aufbereiten, für kosmetische Fußpflege ist die Desinfektion der Instrumente vorgeschrieben. Auch darauf weist das Abgrenzungspapier von podo deutschland hin. Beides dient demselben Ziel, sauber und sicher zu arbeiten.
Woran Sie eine podologische Praxis erkennen
Wenn Sie gezielt eine podologische Praxis suchen, gibt es verlässliche Merkmale. Das wichtigste ist die Berufsbezeichnung selbst. Weil „Podologin" und „Podologe" geschützt sind, darf sie nur führen, wer die staatliche Prüfung abgelegt hat. Steht der Titel am Schild oder auf der Website, steht die Ausbildung dahinter.
Das zweite Merkmal ist die Kassenzulassung. Ob eine Praxis Rezepte abrechnen darf, sehen Sie in der Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands. Dort können Sie nach Postleitzahl und Umkreis suchen und finden alle zugelassenen Praxen in Ihrer Nähe.
Ein kosmetisches Studio wie unseres erkennen Sie umgekehrt daran, dass es sich genau so nennt und offen sagt, was es leistet und was nicht. Seriöse Anbieter beider Seiten haben kein Problem damit, Sie im Zweifel an die jeweils andere Adresse zu verweisen.
Was das für Ihren Besuch bei uns bedeutet
Für Sie heißt das ganz praktisch, dass wir Rezepte weder annehmen noch abrechnen können. Eine Fußpflege auf Verordnung ist bei uns nicht möglich, weil wir keine podologische Praxis führen. Auch mobile Fußpflege bieten wir nicht an, wir behandeln ausschließlich bei uns im Studio in der Bahnhofstraße 16 in Suhl.
Dafür wissen Sie vorher genau, was auf Sie zukommt. Die klassische Fußpflege dauert 40 Minuten und kostet 36 €. Sie bezahlen direkt bei uns, ein Rezept brauchen Sie dafür nicht. Alle weiteren Behandlungen und Preise stehen auf unserer Fußpflege-Seite. Termine vergeben wir nach Vereinbarung, am einfachsten telefonisch.
Welcher Weg für wen
So finden Sie den richtigen Weg für Ihre Füße.
- Sie haben eine ärztliche Verordnung für podologische Therapie? Dann brauchen Sie eine Podologiepraxis mit Kassenzulassung.
- Sie haben Diabetes und spüren Ihre Füße schlechter? Bitte gehen Sie zuerst zu Ihrem Arzt oder in eine podologische Praxis.
- Sie haben eine krankhafte Veränderung am Fuß, zum Beispiel einen eingewachsenen Zehennagel? Auch das gehört in ärztliche oder podologische Hände.
- Ihre Füße sind gesund und Sie möchten sie pflegen lassen? Dann sind Sie bei uns richtig.
Beide Wege ergänzen sich gut. Podologiepraxen kümmern sich um kranke Füße, wir kümmern uns um gesunde. Abwerten muss dabei niemand den anderen, es sind schlicht zwei verschiedene Aufgaben. Und allen ist gedient, wenn jeder Gast dort landet, wo ihm wirklich geholfen wird.
Rufen Sie im Zweifel einfach an
Manchmal ist vorher schwer einzuschätzen, was die Füße gerade brauchen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns unter 03681 80 55 195 an und beschreiben Sie kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die richtige Adresse sind oder ob Sie besser in eine podologische Praxis gehen. Das kostet Sie nur ein paar Minuten und erspart Ihnen einen Termin, der Ihnen nicht weiterhilft. Diese Offenheit kostet uns manchmal eine Buchung, aber sie gehört für uns dazu.
Alle Kontaktwege, die Adresse und die Anfahrt finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Quellen
Alle Quellen geprüft am 16. Juli 2026.
- Podologengesetz (PodG)
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- IQWiG: Podologie (medizinische Fußbehandlung)
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie
- G-BA: Podologie bei Neuropathie und Querschnittsyndrom (2020)
- G-BA: Nagelkorrekturspangen als Kassenleistung (2022)
- GKV-Spitzenverband: Heilmittelerbringerliste
- AOK: Podologische Therapie
- Techniker Krankenkasse: Kostenübernahme podologische Therapie
- podo deutschland: Abgrenzung Podologie und Fußpflege (PDF)
- Verband Deutscher Podologen: Tätigkeit der Podologen
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